Wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht

Ein Feuer, Leitungswasserschaden oder Einbruch kann nicht nur Sachen beschädigen, sondern den Betrieb ganz oder teilweise lahmlegen. Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung kann laufende Kosten und entgangenen Gewinn nach einem versicherten Schaden absichern.

Stillstand

Wenn Räume, Maschinen oder Waren nicht nutzbar sind, kann Umsatz ausfallen.

Laufende Kosten

Miete, Löhne, Leasing, laufende Verpflichtungen oder Fixkosten laufen häufig weiter.

Ertragsausfall

Entgangener Gewinn kann je nach Vertrag und Schadenursache ersetzt werden.

Zusammenhang mit Inhaltsversicherung

Die Geschäftsinhalts­versicherung ersetzt beschädigte Sachen. Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung betrachtet dagegen die wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Sachschadens.

Haftzeit beachten

Die Haftzeit legt fest, wie lange der Versicherer nach einem Schaden für Unterbrechungsfolgen leisten kann. Sie sollte zur realistischen Wiederherstellungsdauer passen.

Wichtige Prüfpunkte

Versicherte Gefahren

Die Unterbrechung ist meist nur versichert, wenn sie Folge einer versicherten Gefahr ist.

Versicherungssumme

Umsatz, Rohertrag und Kostenstruktur müssen realistisch berücksichtigt werden.

Abhängigkeiten

Lieferanten, Dienstleister oder IT-Abhängigkeiten können besondere Risiken darstellen.

Betriebsunterbrechung absichern?

Wir prüfen mit Ihnen, welche Haftzeit und Versicherungssumme zu Ihrem Betrieb passt.

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