Wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht
Ein Feuer, Leitungswasserschaden oder Einbruch kann nicht nur Sachen beschädigen, sondern den Betrieb ganz oder teilweise lahmlegen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann laufende Kosten und entgangenen Gewinn nach einem versicherten Schaden absichern.
Stillstand
Wenn Räume, Maschinen oder Waren nicht nutzbar sind, kann Umsatz ausfallen.
Laufende Kosten
Miete, Löhne, Leasing, laufende Verpflichtungen oder Fixkosten laufen häufig weiter.
Ertragsausfall
Entgangener Gewinn kann je nach Vertrag und Schadenursache ersetzt werden.
Zusammenhang mit Inhaltsversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung ersetzt beschädigte Sachen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung betrachtet dagegen die wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Sachschadens.
Haftzeit beachten
Die Haftzeit legt fest, wie lange der Versicherer nach einem Schaden für Unterbrechungsfolgen leisten kann. Sie sollte zur realistischen Wiederherstellungsdauer passen.
Wichtige Prüfpunkte
Versicherte Gefahren
Die Unterbrechung ist meist nur versichert, wenn sie Folge einer versicherten Gefahr ist.
Versicherungssumme
Umsatz, Rohertrag und Kostenstruktur müssen realistisch berücksichtigt werden.
Abhängigkeiten
Lieferanten, Dienstleister oder IT-Abhängigkeiten können besondere Risiken darstellen.
Betriebsunterbrechung absichern?
Wir prüfen mit Ihnen, welche Haftzeit und Versicherungssumme zu Ihrem Betrieb passt.
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