Wichtige PKV-Begriffe verständlich erklärt
In dieser Wissensbank finden Sie zentrale Begriffe rund um private Krankenversicherung, Beiträge, Leistungen, Tarifmerkmale und Gesundheitsfragen kompakt eingeordnet.
Altersrückstellungen
Ein Teil Ihres PKV-Beitrags wird am Kapitalmarkt angelegt, um die statistisch steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern. So bleibt Ihr Beitrag ohne direkte Kopplung an Ihr steigendes Alter kalkulierbar.
Anwartschaft
„Friert“ den Gesundheitszustand oder auch das Eintrittsalter ein, wenn Sie vorübergehend zurück in die GKV wechseln müssen (z. B. bei Arbeitslosigkeit).
Arbeitgeberzuschuss
Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV (maximal 50 % des Beitrags bis zum Höchstsatz der GKV).
Basistarif
Ein Tarif, dessen Leistungen und Beiträge sich eng an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Niemand darf aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.
Beihilfe
Das System für Beamte. Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Kosten (z. B. 50 %), die Restkosten werden über eine private Restkostenversicherung gedeckt.
Beitragsentlastungstarif
Ein optionaler Baustein, mit dem Sie in jungen Jahren etwas mehr einzahlen, um Ihren PKV-Beitrag ab einem festgelegten Alter (z. B. 63 oder 67) gezielt um einen festen Betrag zu senken.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Zahlen viele Versicherer aus, wenn Sie über ein Jahr keine Rechnungen eingereicht haben. Das kann oft mehrere Monatsbeiträge ausmachen.
Beitragsstabilität
Einer der wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Versicherers. Er beschreibt, wie moderat und vorhersehbar ein Unternehmen seine Beiträge in der Vergangenheit angepasst hat und wie hoch die Wahrscheinlichkeit für stabile Beiträge im Alter ist.
Höchstsatz / Regelsatz
In der GOÄ und GOZ werden ärztliche und zahnärztliche Leistungen mit Steigerungsfaktoren abgerechnet. Gute PKV-Tarife erstatten auch über dem Regelsatz, häufig bis zum Höchstsatz.
Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt, wie zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Sie ist besonders wichtig für die Erstattung von Zahnbehandlung, Zahnersatz und Inlays.
Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wie viel ein Arzt für eine bestimmte Behandlung berechnen darf. In der PKV sind Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) üblich.
Geltungsbereich
Wo sind Sie versichert? Standard ist Europa, gute Tarife bieten weltweit Schutz für begrenzte Zeiträume (z. B. ein bis sechs Monate).
Generikaklausel
Einige Tarife fordern, dass bevorzugt günstigere Nachahmerpräparate (Generika) statt teurer Markenmedikamente genutzt werden.
Heilmittel
Leistungen wie Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie. Hier gibt es oft feste Höchstbeträge pro Sitzung.
Hilfsmittelkatalog
Regelt, welche medizinischen Geräte (Rollstühle, Hörgeräte etc.) erstattet werden. Achten Sie auf einen „offenen“ Katalog.
Honorarvereinbarung
Wenn ein Arzt über den Höchstsätzen der GOÄ abrechnen möchte, muss dies vorher schriftlich mit dem Patienten vereinbart werden.
Inflation im Gesundheitswesen
Die Kosten für medizinischen Fortschritt steigen schneller als die allgemeine Inflation. Ein guter PKV-Tarif muss darauf kalkuliert sein.
Krankentagegeld (KT)
Sichert Ihren Verdienstausfall ab, wenn Sie länger krank sind. Besonders wichtig für Selbstständige und Gutverdiener.
Primärarztprinzip
Ein Tarifmerkmal, bei dem zunächst ein Haus- oder Primärarzt vorgesehen sein kann. Der direkte Gang zum Spezialisten kann je nach Tarif zu geringerer Erstattung führen oder eine Überweisung voraussetzen.
Rücktransport
Übernahme der Kosten, wenn Sie im Ausland krank werden und medizinisch sinnvoll nach Deutschland transportiert werden müssen.
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie pro Jahr selbst für Arztkosten bezahlen, bevor die Versicherung mit der Erstattung beginnt. Senkt den Monatsbeitrag.
Standardtarif
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif für bestimmte ältere Privatversicherte. Er kann eine Möglichkeit sein, Beiträge zu begrenzen, ist aber an konkrete Voraussetzungen gebunden.
Versichertenkarte
Auch Privatpatienten erhalten heute meist eine Karte, über die der Arzt direkt mit der Versicherung abrechnen kann (vor allem im Krankenhaus).
Versicherungspflichtgrenze
Das Bruttoeinkommen, ab dem Angestellte wählen können, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Sie wird jährlich angepasst.
Vorsorgeuntersuchungen
Viele PKV-Tarife erstatten Check-ups voll, ohne dass dies auf die Beitragsrückerstattung oder den Selbstbehalt angerechnet wird.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die Pflicht, alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Fehler hierbei können den Versicherungsschutz gefährden.
Wartezeiten
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistungen beansprucht werden können (meist 3 Monate allgemein, 8 Monate für Entbindung/Zahn).
Wechselrecht (§ 204 VVG)
Das gesetzliche Recht, innerhalb eines Versicherers in einen gleichartigen Tarif zu wechseln und dabei alle Altersrückstellungen zu behalten.
Übertragungswert
Bei einem Wechsel der PKV können Sie einen Teil Ihrer angesparten Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen (für Verträge ab 2009).
PKV-Kennzahlen und Anbieterbewertung
PKV-Kennzahlen verstehen
RfB, Eigenkapital, Nettoverzinsung, Alterungsrückstellungen und Bestandsentwicklung einordnen.
Mehr erfahrenIhr nächster sinnvoller Schritt
Private Krankenversicherung sollte nicht isoliert betrachtet werden. Diese nächsten Schritte helfen, Beitrag, Leistung, Gesundheitsfragen und langfristige Tragfähigkeit besser einzuordnen.
PKV-Kennzahlen verstehen
Vertiefen Sie Kennzahlen, die bei der langfristigen Einordnung helfen können.
Mehr erfahren