Wichtige PKV-Begriffe verständlich erklärt

In dieser Wissensbank finden Sie zentrale Begriffe rund um private Kranken­versicherung, Beiträge, Leistungen, Tarifmerkmale und Gesundheitsfragen kompakt eingeordnet.

Altersrückstellungen

Ein Teil Ihres PKV-Beitrags wird am Kapitalmarkt angelegt, um die statistisch steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern. So bleibt Ihr Beitrag ohne direkte Kopplung an Ihr steigendes Alter kalkulierbar.

Anwartschaft

„Friert“ den Gesundheitszustand oder auch das Eintrittsalter ein, wenn Sie vorübergehend zurück in die GKV wechseln müssen (z. B. bei Arbeitslosigkeit).

Arbeitgeber­zuschuss

Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV (maximal 50 % des Beitrags bis zum Höchstsatz der GKV).

Basistarif

Ein Tarif, dessen Leistungen und Beiträge sich eng an der gesetzlichen Kranken­versicherung orientieren. Niemand darf aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.

Beihilfe

Das System für Beamte. Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Kosten (z. B. 50 %), die Restkosten werden über eine private Restkostenversicherung gedeckt.

Beitrags­entlastungs­tarif

Ein optionaler Baustein, mit dem Sie in jungen Jahren etwas mehr einzahlen, um Ihren PKV-Beitrag ab einem festgelegten Alter (z. B. 63 oder 67) gezielt um einen festen Betrag zu senken.

Beitrags­rückerstattung (BRE)

Zahlen viele Versicherer aus, wenn Sie über ein Jahr keine Rechnungen eingereicht haben. Das kann oft mehrere Monatsbeiträge ausmachen.

Beitragsstabilität

Einer der wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Versicherers. Er beschreibt, wie moderat und vorhersehbar ein Unternehmen seine Beiträge in der Vergangenheit angepasst hat und wie hoch die Wahrscheinlichkeit für stabile Beiträge im Alter ist.

Höchstsatz / Regelsatz

In der GOÄ und GOZ werden ärztliche und zahnärztliche Leistungen mit Steigerungsfaktoren abgerechnet. Gute PKV-Tarife erstatten auch über dem Regelsatz, häufig bis zum Höchstsatz.

Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt, wie zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Sie ist besonders wichtig für die Erstattung von Zahnbehandlung, Zahnersatz und Inlays.

Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wie viel ein Arzt für eine bestimmte Behandlung berechnen darf. In der PKV sind Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) üblich.

Geltungsbereich

Wo sind Sie versichert? Standard ist Europa, gute Tarife bieten weltweit Schutz für begrenzte Zeiträume (z. B. ein bis sechs Monate).

Generikaklausel

Einige Tarife fordern, dass bevorzugt günstigere Nachahmerpräparate (Generika) statt teurer Markenmedikamente genutzt werden.

Heilmittel

Leistungen wie Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie. Hier gibt es oft feste Höchstbeträge pro Sitzung.

Hilfsmittelkatalog

Regelt, welche medizinischen Geräte (Rollstühle, Hörgeräte etc.) erstattet werden. Achten Sie auf einen „offenen“ Katalog.

Honorarvereinbarung

Wenn ein Arzt über den Höchstsätzen der GOÄ abrechnen möchte, muss dies vorher schriftlich mit dem Patienten vereinbart werden.

Inflation im Gesundheitswesen

Die Kosten für medizinischen Fortschritt steigen schneller als die allgemeine Inflation. Ein guter PKV-Tarif muss darauf kalkuliert sein.

Krankentagegeld (KT)

Sichert Ihren Verdienstausfall ab, wenn Sie länger krank sind. Besonders wichtig für Selbstständige und Gutverdiener.

Primärarztprinzip

Ein Tarifmerkmal, bei dem zunächst ein Haus- oder Primärarzt vorgesehen sein kann. Der direkte Gang zum Spezialisten kann je nach Tarif zu geringerer Erstattung führen oder eine Überweisung voraussetzen.

Rücktransport

Übernahme der Kosten, wenn Sie im Ausland krank werden und medizinisch sinnvoll nach Deutschland transportiert werden müssen.

Selbstbehalt

Der Betrag, den Sie pro Jahr selbst für Arztkosten bezahlen, bevor die Versicherung mit der Erstattung beginnt. Senkt den Monatsbeitrag.

Standardtarif

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif für bestimmte ältere Privatversicherte. Er kann eine Möglichkeit sein, Beiträge zu begrenzen, ist aber an konkrete Voraussetzungen gebunden.

Versichertenkarte

Auch Privatpatienten erhalten heute meist eine Karte, über die der Arzt direkt mit der Versicherung abrechnen kann (vor allem im Krankenhaus).

Versicherungs­pflicht­grenze

Das Bruttoeinkommen, ab dem Angestellte wählen können, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Sie wird jährlich angepasst.

Vorsorge­untersuchungen

Viele PKV-Tarife erstatten Check-ups voll, ohne dass dies auf die Beitrags­rückerstattung oder den Selbstbehalt angerechnet wird.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Pflicht, alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Fehler hierbei können den Versicherungs­schutz gefährden.

Wartezeiten

Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistungen beansprucht werden können (meist 3 Monate allgemein, 8 Monate für Entbindung/Zahn).

Wechselrecht (§ 204 VVG)

Das gesetzliche Recht, innerhalb eines Versicherers in einen gleichartigen Tarif zu wechseln und dabei alle Altersrückstellungen zu behalten.

Übertragungswert

Bei einem Wechsel der PKV können Sie einen Teil Ihrer angesparten Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen (für Verträge ab 2009).

PKV-Kennzahlen und Anbieterbewertung

PKV-Kennzahlen verstehen

RfB, Eigenkapital, Nettoverzinsung, Alterungs­rückstellungen und Bestandsentwicklung einordnen.

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Ihr nächster sinnvoller Schritt

Private Kranken­versicherung sollte nicht isoliert betrachtet werden. Diese nächsten Schritte helfen, Beitrag, Leistung, Gesundheitsfragen und langfristige Tragfähigkeit besser einzuordnen.

PKV-Kennzahlen verstehen

Vertiefen Sie Kennzahlen, die bei der langfristigen Einordnung helfen können.

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PKV vs. GKV vergleichen

Ordnen Sie die Systemunterschiede verständlich ein.

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