💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Es gibt keine eigenständige "Dienstunfähigkeitsversicherung", sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit integrierter echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel).
- Bei Unfähigkeit zur Dienstausübung werden Beamte entlassen oder in den Ruhestand versetzt.
- Eine echte DU-Klausel bedeutet, dass der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn folgt, ohne die Gesundheit erneut zu prüfen.
- Für Beamte auf Widerruf und Probe ist dieser Schutz existenziell, da meist kein staatlicher Ruhegehaltsanspruch besteht.
Sind Beamte nicht durch den Staat abgesichert?
Die Annahme einer vollständigen staatlichen Absicherung ist oft ein Irrglaube. Der Anspruch variiert stark nach dem Beamtenstatus:
1. Beamte auf Widerruf & Probe
In diesen Phasen besteht bei Krankheit oder Unfall oft kein Anspruch auf Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel eine Entlassung mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, was häufig zur Grundsicherung führt.
2. Beamte auf Lebenszeit
Ein Anspruch auf Mindestruhegehalt besteht erst nach 5 Jahren Wartezeit. Dieses beläuft sich auf ca. 1.800 bis 2.000 Euro brutto, abzüglich Steuern und privater Krankenversicherung.
Der entscheidende Punkt: Die "Echte" DU-Klausel
Die "Unechte" Klausel
Der Versicherer prüft nach eigenen Kriterien getrennt vom Amtsarzt, was zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen kann.
Die "Echte" Klausel
Der Versicherer folgt je nach Klausel der Entscheidung des Dienstherrn, ohne eine eigene vollständige Berufsunfähigkeitsprüfung vorzunehmen, womit Dienstunfähigkeit je nach Bedingungen der Berufsunfähigkeit gleichgestellt werden kann.
Dienstunfähigkeit sinnvoll prüfen
Wir prüfen mit Ihnen, welche DU-Klausel und welcher Tarif zu Ihrer Beamtenlaufbahn passen.
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