Was ist das ELStAM-Verfahren?

ELStAM steht für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Über dieses Verfahren erhält der Arbeitgeber die Daten, die für den Lohnsteuerabzug benötigt werden. Ab 2026 werden darüber auch bestimmte Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch berücksichtigt.

Digitale Übermittlung

Private Krankenversicherer übermitteln die relevanten Beitragsdaten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort werden sie im ELStAM-Verfahren für Arbeitgeber oder Dienstherren bereitgestellt.

Arbeitgeber ruft Daten ab

Arbeitgeber oder Dienstherren erhalten die relevanten Angaben über das ELStAM-Verfahren und können sie beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.

Papiernachweise entfallen

Die bisherige Beitragsbescheinigung in Papierform für Arbeitgeber oder Dienstherrn soll dadurch grundsätzlich entfallen.

Wen betrifft die Änderung?

Privat krankenversicherte Angestellte

Relevant ist das Verfahren insbesondere für Angestellte mit privater Kranken- und Pflegepflichtversicherung, weil die Beiträge beim Lohnsteuerabzug und beim Arbeitgeber­zuschuss eine Rolle spielen können.

Beamte und Versorgungsempfänger

Auch bei Beamten und beihilfeberechtigten Personen können die elektronisch übermittelten Beiträge für den Lohnsteuerabzug beziehungsweise die Besoldungsabrechnung relevant sein.

Welche Beiträge werden übermittelt?

Übermittelt werden Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung, soweit sie für den Lohnsteuerabzug beziehungsweise die steuerliche Berücksichtigung relevant sind. Nicht jeder zusätzliche Tarifbaustein ist automatisch Teil dieser elektronischen Meldung.

Was ändert sich praktisch?

Weniger Papier

Versicherte müssen die bisherige Beitragsbescheinigung für Arbeitgeber oder Dienstherrn grundsätzlich nicht mehr manuell weiterleiten.

Lohnabrechnung

Die elektronisch gemeldeten Beiträge können bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden. Dadurch soll der Ablauf automatisierter und weniger fehleranfällig werden.

Angaben prüfen

Trotz digitalem Verfahren sollten Versicherte Lohnabrechnung, Arbeitgeber­zuschuss und gemeldete Beiträge weiterhin prüfen, besonders in der Einführungsphase.

Worauf sollten Versicherte achten?

Beitragsdaten kontrollieren

Prüfen Sie, ob die Daten in Ihrer Lohnabrechnung plausibel sind. Bei Abweichungen sollte zunächst geklärt werden, ob die Meldung des Versicherers, die ELStAM-Daten oder die Verarbeitung beim Arbeitgeber Ursache sind.

Arbeitgeber­zuschuss bleibt eigenes Thema

Das ELStAM-Verfahren betrifft die elektronische Bereitstellung beitragsrelevanter Daten. Die Frage, in welcher Höhe ein Arbeitgeber­zuschuss zu zahlen ist, richtet sich weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Beitragshöhe.

Einführungsphase beachten

Bei neuen digitalen Verfahren kann es zu Verzögerungen oder technischen Abstimmungen kommen. Deshalb ist es sinnvoll, die ersten Abrechnungen nach Einführung besonders aufmerksam zu prüfen.

Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte

Ab 2026 sollen Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch übermittelt und im ELStAM-Verfahren bereitgestellt werden. Für Versicherte bedeutet das weniger Papier, aber auch die Aufgabe, Abrechnungen und Zuschüsse weiterhin sorgfältig zu prüfen.

Unsicher, ob Ihre Abrechnung stimmt?

Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitgeber­zuschuss, PKV-Beitrag und die Auswirkungen des neuen Verfahrens einzuordnen.

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