Kategorie: Aktuelles
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Hinweis zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Die folgenden Inhalte beziehen sich auf einen Gesetzentwurf. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können sich Details noch ändern. Formulierungen auf dieser Seite sind daher als geplante Änderungen zu verstehen.
Warum ist diese Reform notwendig?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht unter enormem finanziellen Druck. Die Ausgaben steigen mit knapp 8 Prozent pro Jahr etwa doppelt so schnell wie in der Vergangenheit, während die Beitragseinnahmen nur um rund 5 Prozent wachsen.
Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums könnte die Beitragskalkulationslücke ohne Reform bis 2030 stark anwachsen. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte entsprechend deutlich steigen. Um diese Mehrbelastung abzuwenden, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit einem Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Stand des Verfahrens
Die folgenden Punkte beziehen sich auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise einen Gesetzentwurf. Formulierungen sind deshalb bewusst im „soll“-Stil gehalten.
Die Reform erfordert Einsparungen und Beiträge von allen Beteiligten – Ärzten, Krankenhäusern, Pharmaindustrie, Krankenkassen und nicht zuletzt von den Versicherten selbst.
Höhere Beitragsgrenzen für Gutverdiener
Um höhere Einkommen stärker zu beteiligen, sollen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2027 einmalig und außerordentlich um jeweils 300 Euro monatlich angehoben werden.
Anpassung der Familienversicherung
Für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner soll künftig ein Beitragszuschlag erhoben werden. Ausgenommen davon bleiben Ehepartner mit Kindern unter 7 Jahren oder Pflegeaufgaben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich bestehen.
Steigende Zuzahlungen
Die Zuzahlungen für Patienten (etwa für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte) steigen von bisher 10 Euro auf bis zu 15 Euro. Zukünftig sollen diese Beträge zudem automatisch an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Belastungsgrenze (max. 2 % des Einkommens) bleibt zum Schutz erhalten.
Kürzung beim Zahnersatz
Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen wieder auf das Niveau vor Oktober 2020 abgesenkt werden. Damit fallen die Leistungen auf das Niveau von vor 2021 zurück. Für Härtefälle wird die Kostenübernahme von 100 % der Regelversorgung jedoch beibehalten.
Neue Teilarbeitsunfähigkeit
Um eine schrittweise Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, wird die "Teilarbeitsunfähigkeit" (zu 25 %, 50 % oder 75 %) eingeführt. Versicherte erhalten dann für die nicht erbrachte Arbeitszeit ein "Teilkrankengeld".
Ausgabenbremse für Ärzte & Kliniken
Vergütungsanstiege für Leistungserbringer (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte) sollen künftig stärker an die Einnahmenentwicklung der GKV – die sogenannte Grundlohnrate – gekoppelt werden. Die bisherige, vollständige Erstattung von Tariflohnsteigerungen wird eingeschränkt.
Einschränkungen für Krankenkassen
Auch die Krankenkassen müssen sparen: Die Ausgaben für Verwaltung dürfen pro Versichertem künftig nur noch im Rahmen der Grundlohnrate steigen. Werbebudgets werden stark gekürzt und die Vergütung von Kassenvorständen wird gesetzlich begrenzt.
Preisregulierung für Arzneimittel
Um die rasant steigenden Kosten für Medikamente zu dämpfen, wird ein dynamischer "Herstellerabschlag" für die Pharmaindustrie eingeführt. Dessen Höhe richtet sich nach der Entwicklung der Arzneimittelausgaben und den Kasseneinnahmen.
Die Rolle des Staates
Auch der Bund muss seinen Teil zur Stabilisierung beitragen:
- Die Beiträge, die der Bund für Empfänger von Grundsicherung zahlt, werden ab 2027 erhöht.
- Rückzahlungsverpflichtungen aus Vorjahren werden auf einen späteren Zeitraum verschoben.
- Um die Finanzen langfristig zu stützen, ist für das Jahr 2028 die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke geplant, die der GKV zugutekommen soll.
- Aber: Der reguläre Bundeszuschuss an die GKV wird aufgrund knapper Bundeskassen ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro gekürzt.
Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Der Gesetzentwurf soll den befürchteten massiven Anstieg der Krankenkassenbeiträge begrenzen und das System ab 2027 stabilisieren. Dennoch kommen durch höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen beim Zahnersatz und einen neuen Beitragszuschlag in der Familienversicherung zusätzliche Kosten auf Sie zu. Zudem bedeutet die höhere Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener eine höhere monatliche Beitragsbelastung.
Unser Tipp: Private Krankenzusatzversicherungen werden in Zukunft noch wichtiger, um diese wachsenden Eigenanteile sicher und planbar abzufedern.
Ist Ihr Gesundheitsschutz noch ausreichend?
Die GKV-Reform bringt Veränderungen und neue Versorgungslücken mit sich. Wir prüfen mit Ihnen, wie sich mögliche Änderungen auf Ihre persönliche Situation auswirken und welcher private Zusatzschutz sinnvoll sein kann.
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