Wichtig zur Einordnung
Das Kostenerstattungsmodell kann privatärztliche Abrechnung ermöglichen, macht gesetzlich Versicherte aber nicht automatisch zu privat Versicherten. Der konkrete Leistungsumfang hängt von Tarif, Vereinbarungen und Erstattungsgrenzen ab.
Die Brücke zwischen GKV und PKV
Das Kostenerstattungsmodell nach § 13 SGB V erlaubt gesetzlich Versicherten, anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung zu wählen. Die Krankenkasse erstattet dabei höchstens den Betrag, den sie bei Behandlung als Sachleistung getragen hätte; außerdem können Verwaltungskostenabschläge anfallen. Eine Zusatzversicherung kann verbleibende Restkosten je nach Tarif ganz oder teilweise reduzieren.
Ihre Vorteile im System
Erweiterte Wahlmöglichkeiten
Je nach gewähltem Versorgungsbereich, Krankenkasse und Zusatztarif können sich privatärztliche Abrechnungsmöglichkeiten erweitern. Eine unbegrenzte freie Arztwahl besteht dadurch aber nicht automatisch.
Mögliche Terminvorteile
Privatärztliche Abrechnung kann je nach Arzt, Region und Tarif den Zugang zu Terminen erleichtern. Ein Anspruch auf schnelle Termine besteht dadurch aber nicht automatisch.
Ergänzende Leistungen
Je nach Zusatztarif können Leistungen ergänzt werden, die über den gesetzlichen Erstattungsrahmen hinausgehen. Entscheidend sind die konkreten Tarifbedingungen.
Andere Abrechnung
Bei privatärztlicher Abrechnung können andere Vergütungsregeln gelten. Ob dies im Einzelfall zu mehr Zeit oder besserem Zugang führt, hängt von Arzt, Region und Tarif ab.
Für wen lohnt sich dieses Modell?
Das Kostenerstattungsmodell kann für Personen interessant sein, die Möglichkeiten privatärztlicher Abrechnung wünschen, aber (noch) nicht in die PKV wechseln können oder wollen – sei es aufgrund des Einkommens oder des Wunsches, in der Familienversicherung der GKV zu bleiben.
Privatärztliche Abrechnung in der GKV gezielt nutzen
Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Kostenerstattungsmodell bei Ihrer Kasse aktivieren und welcher Zusatzschutz mögliche Erstattungslücken reduzieren kann.
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