Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht

Versicherungsverträge können meist ordentlich zum Ende einer Laufzeit gekündigt werden. In bestimmten Situationen kann zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen, etwa nach Beitragserhöhung oder Schadenfall.

Ordentliche Kündigung

Sie erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen Frist zum Ende der Laufzeit oder Versicherungsperiode.

Sonderkündigung

Sie kann bei bestimmten Ereignissen möglich sein, etwa nach Beitragserhöhung oder Schadenregulierung.

Risikowegfall

Entfällt das versicherte Risiko, kann der Vertrag oft beendet oder angepasst werden.

Worauf Sie achten sollten

Fristen

Sonderkündigungsrechte haben häufig kurze Fristen.

Nachweis

Kündigungen sollten nachweisbar und eindeutig erklärt werden.

Neuer Schutz

Kündigen Sie wichtigen Schutz nicht, bevor eine passende Anschlusslösung sicher besteht.

Wichtig zur Einordnung

Ein Wechsel sollte nicht nur wegen des Beitrags erfolgen. Leistungen, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Deckungslücken müssen mitgedacht werden.

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