Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht
Versicherungsverträge können meist ordentlich zum Ende einer Laufzeit gekündigt werden. In bestimmten Situationen kann zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen, etwa nach Beitragserhöhung oder Schadenfall.
Ordentliche Kündigung
Sie erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen Frist zum Ende der Laufzeit oder Versicherungsperiode.
Sonderkündigung
Sie kann bei bestimmten Ereignissen möglich sein, etwa nach Beitragserhöhung oder Schadenregulierung.
Risikowegfall
Entfällt das versicherte Risiko, kann der Vertrag oft beendet oder angepasst werden.
Worauf Sie achten sollten
Fristen
Sonderkündigungsrechte haben häufig kurze Fristen.
Nachweis
Kündigungen sollten nachweisbar und eindeutig erklärt werden.
Neuer Schutz
Kündigen Sie wichtigen Schutz nicht, bevor eine passende Anschlusslösung sicher besteht.
Wichtig zur Einordnung
Ein Wechsel sollte nicht nur wegen des Beitrags erfolgen. Leistungen, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Deckungslücken müssen mitgedacht werden.
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