Haftung für fehlerhafte Produkte

Wer Produkte herstellt, importiert oder vertreibt, kann für Schäden durch fehlerhafte Produkte haften. Eine Produkthaftpflicht­versicherung kann solche Risiken als Teil der Betriebs­haftpflicht oder als spezielle Erweiterung absichern.

Hersteller

Produktionsfehler, Konstruktionsfehler oder unzureichende Hinweise können Haftungsansprüche auslösen.

Händler

Auch Händler können in Anspruch genommen werden, insbesondere bei Eigenmarken oder fehlender Herstellerzuordnung.

Importeure

Importeure können rechtlich wie Hersteller behandelt werden.

Welche Schäden sind relevant?

Personenschäden

Verletzungen durch fehlerhafte Produkte können sehr hohe Forderungen verursachen.

Sachschäden

Beschädigt ein Produkt andere Sachen, können Ersatzansprüche entstehen.

Vermögensfolgeschäden

Aus Personen- oder Sachschäden können weitere finanzielle Folgen entstehen.

Rückrufkosten separat prüfen

Rückrufkosten sind nicht automatisch mitversichert. Dafür kann eine gesonderte Produktschutz- oder Rückrufkostenabsicherung nötig sein.

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