Die wichtigsten Werte auf einen Blick
Die Sozialversicherungswerte werden regelmäßig angepasst und sind wichtig für Beiträge, Arbeitgeberzuschüsse und die Frage, ab wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich sein kann.
Versicherungspflichtgrenze
77.400 € jährlich
beziehungsweise 6.450 € monatlich. Diese Grenze ist für Angestellte relevant, die in die PKV wechseln möchten.
BBG Kranken- & Pflegeversicherung
69.750 € jährlich
beziehungsweise 5.812,50 € monatlich. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung berechnet.
BBG Rentenversicherung
101.400 € jährlich
beziehungsweise 8.450 € monatlich. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet.
Übersicht der Sozialversicherungswerte 2026
| Wert | Monatlich | Jährlich | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze | 6.450,00 € | 77.400,00 € | Relevant für Angestellte, die prüfen möchten, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist. |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750,00 € | Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung berechnet. |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 € | 101.400,00 € | Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet. |
| Bezugsgröße Sozialversicherung | 3.955,00 € | 47.460,00 € | Rechengröße für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Werte. |
Beitragssätze 2026
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 %.
Pflegeversicherung
Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 %. Für Kinderlose gilt zusätzlich ein Zuschlag. Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren können Abschläge gelten.
Rentenversicherung
Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung: 18,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils die Hälfte.
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz: 2,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils 1,3 %.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2026
Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberzuschuss besonders wichtig. Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich bis zur Hälfte des tatsächlichen Beitrags, höchstens jedoch bis zum gesetzlichen Maximalzuschuss.
| Zuschuss | Maximal 2026 monatlich | Hinweis |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung | 508,59 € | Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. |
| Private Pflegepflichtversicherung | 104,63 € | Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung. |
| Gesamt | 613,22 € | Maximaler kombinierter Zuschuss für Kranken- und Pflegepflichtversicherung. |
Wichtig
Der tatsächliche Zuschuss hängt vom tatsächlichen Beitrag ab. Liegt der eigene PKV- oder Pflegepflichtversicherungsbeitrag unterhalb der Höchstwerte, zahlt der Arbeitgeber nicht automatisch den Maximalbetrag.
Was bedeuten die Werte praktisch?
Für Angestellte mit PKV-Interesse
Die Versicherungspflichtgrenze ist entscheidend dafür, ob Angestellte grundsätzlich in die PKV wechseln können. Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
Für gesetzlich Versicherte
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für diese Beiträge unberücksichtigt.
Für privat Versicherte
Die Werte beeinflussen den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Deshalb sollten Beitragsbescheinigung und Lohnabrechnung regelmäßig geprüft werden.
Hinweis zum Stand
Kategorie: Aktuelles
Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2026. Bei Änderungen durch Gesetzgeber, Krankenkassen oder Verwaltungspraxis sollte die individuelle Situation erneut geprüft werden. Zur Übersicht Aktuelles
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