Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Die Sozialversicherungswerte werden regelmäßig angepasst und sind wichtig für Beiträge, Arbeitgeberzuschüsse und die Frage, ab wann ein Wechsel in die private Kranken­versicherung möglich sein kann.

Versicherungs­pflicht­grenze

77.400 € jährlich
beziehungsweise 6.450 € monatlich. Diese Grenze ist für Angestellte relevant, die in die PKV wechseln möchten.

BBG Kranken- & Pflegeversicherung

69.750 € jährlich
beziehungsweise 5.812,50 € monatlich. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung berechnet.

BBG Rentenversicherung

101.400 € jährlich
beziehungsweise 8.450 € monatlich. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosen­versicherung berechnet.

Übersicht der Sozialversicherungswerte 2026

WertMonatlichJährlichBedeutung
Versicherungs­pflicht­grenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze6.450,00 €77.400,00 €Relevant für Angestellte, die prüfen möchten, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist.
Beitrags­bemessungs­grenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €69.750,00 €Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung berechnet.
Beitrags­bemessungs­grenze Renten- und Arbeitslosen­versicherung8.450,00 €101.400,00 €Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosen­versicherung berechnet.
Bezugsgröße Sozialversicherung3.955,00 €47.460,00 €Rechengröße für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Werte.

Beitragssätze 2026

Kranken­versicherung

Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 %.

Pflegeversicherung

Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 %. Für Kinderlose gilt zusätzlich ein Zuschlag. Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren können Abschläge gelten.

Rentenversicherung

Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung: 18,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils die Hälfte.

Arbeitslosen­versicherung

Beitragssatz: 2,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils 1,3 %.

Arbeitgeber­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung 2026

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber­zuschuss besonders wichtig. Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich bis zur Hälfte des tatsächlichen Beitrags, höchstens jedoch bis zum gesetzlichen Maximalzuschuss.

ZuschussMaximal 2026 monatlichHinweis
Private Krankenversicherung508,59 €Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Private Pflegepflichtversicherung104,63 €Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung.
Gesamt613,22 €Maximaler kombinierter Zuschuss für Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

Wichtig

Der tatsächliche Zuschuss hängt vom tatsächlichen Beitrag ab. Liegt der eigene PKV- oder Pflegepflichtversicherungsbeitrag unterhalb der Höchstwerte, zahlt der Arbeitgeber nicht automatisch den Maximalbetrag.

Was bedeuten die Werte praktisch?

Für Angestellte mit PKV-Interesse

Die Versicherungs­pflicht­grenze ist entscheidend dafür, ob Angestellte grundsätzlich in die PKV wechseln können. Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.

Für gesetzlich Versicherte

Die Beitrags­bemessungs­grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für diese Beiträge unberücksichtigt.

Für privat Versicherte

Die Werte beeinflussen den maximalen Arbeitgeber­zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Deshalb sollten Beitragsbescheinigung und Lohnabrechnung regelmäßig geprüft werden.

Hinweis zum Stand

Kategorie: Aktuelles

Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2026. Bei Änderungen durch Gesetzgeber, Krankenkassen oder Verwaltungspraxis sollte die individuelle Situation erneut geprüft werden. Zur Übersicht Aktuelles

Welche Werte sind für Sie relevant?

Wir prüfen mit Ihnen, wie sich die Sozialversicherungswerte auf PKV, GKV, Arbeitgeber­zuschuss oder Ihre Absicherung auswirken.

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