Warum die gesetzliche Absicherung im Krankenhaus oft nicht reicht

Im Krankenhaus gilt für gesetzlich Versicherte das Mehrbettzimmer-Prinzip und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Möchten Sie jedoch von einem ausgewiesenen Spezialisten oder dem Chefarzt operiert werden oder Ruhe in einem Ein- oder Zweibettzimmer genießen, müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Eine stationäre Zusatzversicherung schließt genau diese Lücke.

Ihre Privilegien als Zusatzversicherter

Chefarztbehandlung

Je nach Tarif können privatärztliche oder chefärztliche Behandlungen abgesichert werden – ein entscheidender Faktor für den Heilungserfolg.

Ein- oder Zweibettzimmer

Genießen Sie die nötige Ruhe zur Genesung, ohne den Trubel eines vollbelegten Mehrbettzimmers.

Freie Krankenhauswahl

Je nach Tarif kann eine erweiterte Krankenhauswahl vereinbart sein. Ob auch Privatkliniken oder weiter entfernte Kliniken erstattet werden, muss im Tarif ausdrücklich geregelt sein.

Ersatztagegeld

Verzichten Sie auf Wahlleistungen wie das Einbettzimmer, erhalten Sie bei vielen Tarifen stattdessen ein tägliches Krankenhaustagegeld.

Wichtig: Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Achten Sie beim Abschluss darauf, ob und wie der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, sollte aber immer anhand der konkreten Bedingungen geprüft werden.

Sichern Sie sich erstklassige Medizin

Wir vergleichen mit Ihnen Tarife, Leistungen und Beiträge passend zu Ihrem Bedarf.

Jetzt stationären Schutz berechnen