Warum die gesetzliche Absicherung im Krankenhaus oft nicht reicht
Im Krankenhaus gilt für gesetzlich Versicherte das Mehrbettzimmer-Prinzip und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Möchten Sie jedoch von einem ausgewiesenen Spezialisten oder dem Chefarzt operiert werden oder Ruhe in einem Ein- oder Zweibettzimmer genießen, müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Eine stationäre Zusatzversicherung schließt genau diese Lücke.
Ihre Privilegien als Zusatzversicherter
Chefarztbehandlung
Je nach Tarif können privatärztliche oder chefärztliche Behandlungen abgesichert werden – ein entscheidender Faktor für den Heilungserfolg.
Ein- oder Zweibettzimmer
Genießen Sie die nötige Ruhe zur Genesung, ohne den Trubel eines vollbelegten Mehrbettzimmers.
Freie Krankenhauswahl
Je nach Tarif kann eine erweiterte Krankenhauswahl vereinbart sein. Ob auch Privatkliniken oder weiter entfernte Kliniken erstattet werden, muss im Tarif ausdrücklich geregelt sein.
Ersatztagegeld
Verzichten Sie auf Wahlleistungen wie das Einbettzimmer, erhalten Sie bei vielen Tarifen stattdessen ein tägliches Krankenhaustagegeld.
Wichtig: Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Achten Sie beim Abschluss darauf, ob und wie der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, sollte aber immer anhand der konkreten Bedingungen geprüft werden.
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