Die Gefährdungshaftung: Warum Halter immer haften

Als Besitzer eines Hundes oder Pferdes haften Sie im Schadensfall nach dem Gesetz auch ohne eigenes Verschulden (§ 833 BGB). Das bedeutet: Selbst wenn Sie keine Schuld trifft und Ihr Tier nur aus natürlichem Instinkt handelt (z. B. Erschrecken durch ein Geräusch), müssen Sie für alle entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe geradestehen.

Umfassender Schutz für Mensch und Tier

Personenschäden

Die Versicherung deckt Kosten für Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder lebenslange Renten, falls Dritte durch Ihr Tier verletzt werden.

Sachschäden

Ob das zerkaute Sofa im Hotel oder der Verkehrsunfall durch ein entlaufenes Tier: Sachschäden werden zuverlässig reguliert.

Passiver Rechtsschutz

Unberechtigte Forderungen Dritter werden durch den Versicherer auf dessen Kosten abgewehrt – quasi wie eine kleine Rechtsschutz inklusive.

Weltweite Deckung

Sicherheit auch im Urlaub: Ihr Tier ist bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit mitversichert.

Wichtige Tarifierungsmerkmale

Mietsachschäden: Unverzichtbar für Mieter von Wohnungen oder bei der Unterbringung in Pferdeställen (Boxenschäden). Fremdreiter & Reitbeteiligung: Stellen Sie sicher, dass auch Personen versichert sind, die Ihr Pferd unentgeltlich bewegen. Leinen- und Maulkorbzwang: Ein guter Tarif leistet auch dann, wenn gegen behördliche Auflagen verstoßen wurde.

Ist Ihr Tier richtig versichert?

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