Schutz bei echten Vermögensschäden
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen, wenn durch berufliche Fehler ein rein finanzieller Schaden entsteht – ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.
Beratung und Vermittlung
Fehlerhafte Empfehlungen, Fristversäumnisse oder falsche Auskünfte können finanzielle Folgen haben.
IT und Dienstleistung
Projektfehler, Datenprobleme oder Systemausfälle können Kunden wirtschaftlich schädigen.
Agenturen und Kreative
Fehler in Kampagnen, Rechten, Fristen oder Veröffentlichungen können zu Forderungen führen.
Was ist ein echter Vermögensschaden?
Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Genau diese Schäden sind in klassischen Haftpflichtversicherungen oft nicht ausreichend eingeschlossen.
Vertragsdetails sind entscheidend
Wichtig sind versicherte Tätigkeiten, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Rückwärtsversicherung und Nachhaftung.
Für wen ist sie besonders relevant?
Berater
Unternehmensberater, Finanzdienstleister oder Coaches können für Beratungsfehler haften.
IT-Dienstleister
Software, Datenschutz, Projektmanagement und Systembetreuung bergen finanzielle Risiken.
Vermittler
Vermittlungsfehler können hohe Vermögensschäden auslösen.
Vermögensschadenrisiko prüfen?
Wir ordnen mit Ihnen ein, ob Ihre Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigt.
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