Schutz bei echten Vermögensschäden

Die Vermögensschaden­haftpflicht schützt vor Ansprüchen, wenn durch berufliche Fehler ein rein finanzieller Schaden entsteht – ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.

Beratung und Vermittlung

Fehlerhafte Empfehlungen, Fristversäumnisse oder falsche Auskünfte können finanzielle Folgen haben.

IT und Dienstleistung

Projektfehler, Datenprobleme oder Systemausfälle können Kunden wirtschaftlich schädigen.

Agenturen und Kreative

Fehler in Kampagnen, Rechten, Fristen oder Veröffentlichungen können zu Forderungen führen.

Was ist ein echter Vermögensschaden?

Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Genau diese Schäden sind in klassischen Haftpflicht­versicherungen oft nicht ausreichend eingeschlossen.

Vertragsdetails sind entscheidend

Wichtig sind versicherte Tätigkeiten, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Rückwärtsversicherung und Nachhaftung.

Für wen ist sie besonders relevant?

Berater

Unternehmensberater, Finanzdienstleister oder Coaches können für Beratungsfehler haften.

IT-Dienstleister

Software, Datenschutz, Projektmanagement und Systembetreuung bergen finanzielle Risiken.

Vermittler

Vermittlungsfehler können hohe Vermögensschäden auslösen.

Vermögensschadenrisiko prüfen?

Wir ordnen mit Ihnen ein, ob Ihre Tätigkeit eine Vermögensschaden­haftpflicht benötigt.

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