Eigenschaden und Drittschaden
Ein Eigenschaden betrifft Sie selbst oder Ihr eigenes Unternehmen. Ein Drittschaden entsteht bei einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen. Viele Haftpflichtversicherungen sind vor allem für Drittschäden gedacht.
Eigenschaden
Der Schaden entsteht an eigenen Sachen, im eigenen Vermögen oder im eigenen Betrieb.
Drittschaden
Eine andere Person oder ein anderes Unternehmen erleidet den Schaden.
Haftpflicht
Haftpflichtversicherungen prüfen und regulieren vor allem Ansprüche Dritter.
Beispiele
Privathaftpflicht
Sie beschädigen fremdes Eigentum: typischer Drittschaden.
Betriebshaftpflicht
Ein Kunde erleidet durch Ihre Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden.
Cyberversicherung
Je nach Tarif können eigene Kosten und Ansprüche Dritter betroffen sein.
Wichtig zur Einordnung
Nicht jede Versicherung deckt Eigenschäden. Wer eigene Werte schützen möchte, braucht häufig Sach-, Inhalts-, Elektronik- oder Cyberbausteine.
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