Eigenschaden und Drittschaden

Ein Eigenschaden betrifft Sie selbst oder Ihr eigenes Unternehmen. Ein Drittschaden entsteht bei einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen. Viele Haftpflicht­versicherungen sind vor allem für Drittschäden gedacht.

Eigenschaden

Der Schaden entsteht an eigenen Sachen, im eigenen Vermögen oder im eigenen Betrieb.

Drittschaden

Eine andere Person oder ein anderes Unternehmen erleidet den Schaden.

Haftpflicht

Haftpflicht­versicherungen prüfen und regulieren vor allem Ansprüche Dritter.

Beispiele

Privathaftpflicht

Sie beschädigen fremdes Eigentum: typischer Drittschaden.

Betriebs­haftpflicht

Ein Kunde erleidet durch Ihre Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden.

Cyber­versicherung

Je nach Tarif können eigene Kosten und Ansprüche Dritter betroffen sein.

Wichtig zur Einordnung

Nicht jede Versicherung deckt Eigenschäden. Wer eigene Werte schützen möchte, braucht häufig Sach-, Inhalts-, Elektronik- oder Cyberbausteine.

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