Neuwert, Zeitwert und Wieder­beschaffungs­wert

Im Schadenfall ist entscheidend, welcher Wert ersetzt wird. Neuwert, Zeitwert und Wieder­beschaffungs­wert können zu sehr unterschiedlichen Entschädigungen führen.

Neuwert

Der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte neu anzuschaffen.

Zeitwert

Der Wert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung.

Wieder­beschaffungs­wert

Der Betrag, der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wieder zu beschaffen.

Wo spielen diese Werte eine Rolle?

Hausrat und Gebäude

Viele Tarife arbeiten mit Neuwertentschädigung, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

Elektronik und Fahrrad

Bei älteren Gegenständen kann Zeitwertentschädigung deutlich niedriger ausfallen.

Gewerbe

Maschinen, Elektronik und Geschäftsinhalte sollten nach passenden Wertgrundlagen versichert sein.

Wichtig zur Einordnung

Ob Neuwert, Zeitwert oder Wieder­beschaffungs­wert gilt, steht in den Versicherungsbedingungen und kann je nach Schadenart unterschiedlich sein.

Passende weiterführende Themen

Diese Themen können im Zusammenhang mit dieser Seite ebenfalls relevant sein:

Unterversicherung vermeidenLexikon: NeuwertLexikon: Zeitwert

Thema persönlich einordnen?

Wir prüfen mit Ihnen, was diese Grundlagen für Ihre bestehenden oder geplanten Versicherungen bedeuten.

Beratung mit uns vereinbaren