Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
Im Schadenfall ist entscheidend, welcher Wert ersetzt wird. Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert können zu sehr unterschiedlichen Entschädigungen führen.
Neuwert
Der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte neu anzuschaffen.
Zeitwert
Der Wert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wieder zu beschaffen.
Wo spielen diese Werte eine Rolle?
Hausrat und Gebäude
Viele Tarife arbeiten mit Neuwertentschädigung, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.
Elektronik und Fahrrad
Bei älteren Gegenständen kann Zeitwertentschädigung deutlich niedriger ausfallen.
Gewerbe
Maschinen, Elektronik und Geschäftsinhalte sollten nach passenden Wertgrundlagen versichert sein.
Wichtig zur Einordnung
Ob Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert gilt, steht in den Versicherungsbedingungen und kann je nach Schadenart unterschiedlich sein.
Passende weiterführende Themen
Diese Themen können im Zusammenhang mit dieser Seite ebenfalls relevant sein:
Thema persönlich einordnen?
Wir prüfen mit Ihnen, was diese Grundlagen für Ihre bestehenden oder geplanten Versicherungen bedeuten.
Beratung mit uns vereinbaren