Schaden­minderungs­pflicht einfach erklärt

Die Schaden­minderungs­pflicht bedeutet, dass Sie nach Eintritt eines Schadens zumutbare Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden nicht größer werden zu lassen.

Wasser abstellen

Bei Leitungswasserschäden sollte die Wasserzufuhr gestoppt werden, wenn das gefahrlos möglich ist.

Einbruch sichern

Nach einem Einbruch sollten Öffnungen gesichert und die Polizei informiert werden.

Belege sammeln

Fotos, Rechnungen und Notfallkosten sollten dokumentiert werden.

Grenzen der Pflicht

Keine Selbstgefährdung

Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen.

Zumutbarkeit

Erwartet werden nur angemessene und mögliche Maßnahmen.

Abstimmung

Bei größeren Maßnahmen sollte der Versicherer möglichst früh eingebunden werden.

Wichtig zur Einordnung

Schadenminderung ist keine Reparatur auf eigene Faust um jeden Preis. Es geht darum, weitere Schäden angemessen zu verhindern.

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